Wien, 14.09.2026 – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) spricht sich klar gegen einen Aufruf aus, das derzeit geltende Kopftuchverbot an österreichischen Schulen für Mädchen unter 14 Jahren zu boykottieren. Die Organisation bekräftigt zugleich, dass sie jeglichen Einsatz gegen Rassismus, antimuslimische Diskriminierung und pauschale Stigmatisierungen von Musliminnen und Muslimen ausdrücklich begrüßt.
Protest ja, Boykott nein: Differenzierter Appell an muslimische Familien
Konkret wurde im Rahmen einer Demonstration vor dem Bildungsministerium gegen das seit diesem Schuljahr gültige Kopftuchverbot protestiert; eine politische Initiative hatte zum offenen Boykott aufgerufen. Die TKG distanziert sich von diesem Schritt und empfiehlt muslimischen Familien, die aktuell geltenden Regelungen einzuhalten und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abzuwarten. Das demokratische Recht zum Protest, zur politischen Kritik und zur Anrufung des Gerichts bleibe davon unberührt, ein bewusster Boykott sei aus Sicht der TKG jedoch problematisch.
Die Organisation warnt davor, muslimische Eltern und ihre Kinder mit Schulen, Lehrenden, Behörden oder dem Gesetzgeber durch einen Boykottaufruf in offene Konfrontation zu bringen. Vielmehr bestehe die Möglichkeit, mit rechtsstaatlichen Mitteln einen verfassungsrechtlichen Klärungsprozess zu erreichen.
Gerichtliche Überprüfung abwarten, gesellschaftliche Realität beachten
Das Gesetz zum Kopftuchverbot wurde im Juni 2026 erstmals verfassungsrechtlich geprüft, damalige Beschwerden wurden aus formalen Gründen abgewiesen, weil die Bestimmungen noch nicht gültig waren. Nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, läuft erneut ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof. Die TKG spricht sich dafür aus, dieses Ergebnis, wie auch immer es ausfallen mag, zu respektieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt der TKG: Die Mehrheit muslimischer Schülerinnen in Österreich trägt kein Kopftuch. Eine staatliche Studie von 2019 nennt für die Sekundarstufe I einen Anteil von nur 10,7 Prozent, in Wien von 13,1 Prozent. Die öffentliche Debatte dürfe nicht den Eindruck erwecken, sämtliche muslimischen Familien seien von der Thematik betroffen. Das Gesetz betreffe eine Minderheit, dürfe aber nicht zu einer allgemeinen gesellschaftlichen Stigmatisierung von Musliminnen und Muslimen führen.
Zwangsmaßnahmen und Pauschalurteile werden abgelehnt
Die TKG verwehrt sich gegen die Behauptung, muslimische Eltern zwängen ihre minderjährigen Töchter häufig zum Tragen des Kopftuchs. Insbesondere viele türkeistämmige Familien kennen das „Kinderkopftuch“ aus ihrer eigenen Schulzeit nicht. Es gelte, Zwang abzulehnen – sowohl, wenn Kinder zum Kopftuch verpflichtet werden, als auch, wenn muslimischen Eltern pauschal solche Absichten unterstellt werden. Bei erwachsenen Frauen müsse die Entscheidung für oder gegen das Kopftuch stets freiwillig bleiben.
Geschichte, religiöse Herkunft und parlamentarische Mehrheit
Die historischen und gesellschaftlichen Erfahrungen von Menschen aus der Türkei hebt die TKG hervor: Seit 1937 war die Trennung von Religion und Staat in der Türkei eminent, religiöse Kleidung im Schulalltag lange nicht vorgesehen. Erst 2014 wurde das Kopftuch in Schuluniformen in der Türkei erlaubt – ein Wandel, zu dem die TKG ebenfalls eine differenzierte Haltung einnimmt und für einen vernünftigen, kindzentrierten Umgang plädiert.
Auch argumentiert die TKG, dass das Wort „Kopftuch“ in den meistzitierten Koranstellen gar nicht explizit vorkomme; Forderungen zum Tragen des Kopftuchs seien Ergebnisse späterer theologischer Interpretation, nicht des wörtlichen Korantexts.
Das österreichische Gesetz zum Kopftuchverbot wurde im Nationalrat von einer breiten Koalition aus FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen – lediglich die Grünen stimmten dagegen. Damit handelt es sich nicht um ein parteipolitisch isoliertes Vorhaben.
Keine Stigmatisierung von Musliminnen und Muslimen
Bereits zuvor hatte die TKG gegen die politische Instrumentalisierung des ÖIF-Integrationsbarometers und eine als stigmatisierend empfundene Kommunikation über Muslime protestiert. Die Organisation bleibt auch weiterhin bei ihrer Linie, sich sowohl gegen pauschale Stigmatisierungen als auch gegen Boykottaufrufe zu positionieren. Kinder sollten, so der Aufruf, nicht zu politischen Konfliktfeldern gemacht werden.
Bis zur endgültigen Klärung durch den Verfassungsgerichtshof ruft die TKG muslimische Familien dazu auf, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und appelliert zugleich an alle politischen und gesellschaftlichen Akteure, Kinder aus politischen Auseinandersetzungen herauszuhalten.





