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“Erdogans Plakate auch in Deutschland offiziell verboten”

Deutschland, das Präsident Erdogan die Durchführung von Kundgebungen im Land vor kurzem untersagt hat, hat  jetzt das Aufhängen von “Bannern” oder “Plakaten” auf den Straßen  durch eine Gesetzesänderung verboten. 

NÜRNBERG. Deutschland, das Präsident Erdogan die Durchführung von Kundgebungen im Land vor kurzem untersagt hat, hat  jetzt das Aufhängen von “Bannern” oder “Plakaten” auf den Straßen  verboten. Türkische Kulturgemeinde in Österreich  hat das Vorhaben nicht nur in Österreich sondern besonders in Deutschland bzw. in der EU in deutschsprachigen TV Medien und  Zeitungen  wiederholt verlangt hat begrüßt  die Verordnung.  TKG ist trotzdem nicht zufrieden und fordert: Die Türkei Wahlen in der EU ber vor allem erst in Deutschland  bzw. Österreich zu verbieten. Generell sieht die türkische Kulturgemeinde die Wahlmöglichkeit für Türken in Österreich sehr kritisch, „weil wir in Österreich leben, und unsere Zukunft ist in Österreich, unser Lebenszentrum ist Österreich. Wenn jemand wählen will, sollte jemand einen Flug nehmen, in die Türkei gehen und wählen, aber nicht in Österreich. Innerer Frieden und Zusammenleben in Österreich werden gestört und zerstört!“

Darauf verweist der Obmann der Türkischen Kulturgemeinde (TKG), Birol Kilic. Das Wahlgesetz Nr. 298 aus dem Jahr 2008 in der Türkei verbiete nämlich „jede Art von Propaganda im Ausland, an Auslandsvertretungen und Zollposten“.

Was ist in Deutschland passiert ?

Nach vielen  Reaktionen auch Österreich durch TKG auf die Plakate von AKP Obmann und Präsident Recep Tayyip Erdogan, die vor den Wahlen in der Türkei im vergangenen Monat in der Stadt aufgehängt wurden, hat die Stadt Nürnberg beschlossen, die Propaganda ausländischer Politiker und Parteien zu verbieten.

Der Nürnberger Stadtrat hat beschlossen, Plakate ausländischer Parteien und Politiker auf öffentlichen Plätzen zu verbieten, wenn im Ausland Wahlen stattfinden. “Ausländischen Parteien und Wählergruppen wird das Aufstellen von Plakaten, Informationsständen und sonstiger Wahlwerbung für die Wahlen und Abstimmungen in anderen Staaten nicht mehr gestattet”, heißt es in der Verordnung.

Bei den nächsten Wahlen aus der Türkei wird in Nürnberg kein “Erdoğan-Stand” erlaubt sein und andere Städte in Deutschland werden dieser Entscheidung folgen.

In der Zeit vor der Wahl hatte die Nürnberger Stadtverwaltung erklärt, dass die Erdogan-Plakate nicht gegen die Vorschriften verstoßen, und mitgeteilt, dass sie auf der Grundlage des Gleichheitsgrundsatzes im Land und im Rahmen der “Besonderen Verordnung über die Benutzung von Straßen, Wegen und Plätzen des Freistaats Bayern” aufgehängt werden durften.

In der Stadt wurden mehrere Plakate mit dem Foto von Präsident Erdogan aufgehängt. Die Plakate enthielten auch die Aufschrift “Right Time, Right Man” sowie die Daten und Uhrzeiten der Wahlen in Deutschland und die Adresse des Generalkonsulats in Nürnberg, wo Wahllokale eingerichtet wurden.

Nachdem die Plakate in den deutschen Medien erschienen waren, löste das Thema heftige Reaktionen bei Politikern aus verschiedenen Bereichen der Türkische Gemeinden in Deutschland un Österreich  und Kommentatoren in den sozialen Medien aus.

Nach den Reaktionen auf die Erdogan-Plakate musste die Stadtverwaltung ankündigen, dass das einschlägige Gesetz geändert und ausländische Parteien an der Wahlpropaganda gehindert werden würden.

Deutschland hatte bereits eine andere Entscheidung getroffen, um die Auswirkungen des türkischen Wahlprozesses auf das Land zu begrenzen.

Nach der Teilnahme von Politikern der AK-Partei an Kundgebungen und ähnlichen Veranstaltungen in verschiedenen Städten Deutschlands machte die 2017 in Kraft getretene Verordnung die Durchführung von offiziellen Wahlkampfveranstaltungen für in Deutschland lebende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern von der Genehmigung der Bundesregierung abhängig.

Im Zeitraum von drei Monaten vor der Wahl sind keine Wahlkampfveranstaltungen erlaubt.

Andreas Günes

Redaktion, Türkische Allgemeine

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Andreas Günes

Redaktion, Türkische Allgemeine
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