Ermittlungen gegen Kärntner Journalist eingestellt

WIEN(22.06.2023, 11:30). Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) nimmt im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen einen Kärntner Journalisten Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in die Pflicht.   “Die Justizministerin muss für Aufklärung sorgen”, verlangte Tanner gegenüber der APA. Es sei Zadic’ Verantwortung, “die Pressefreiheit und die sorgfältige Arbeit des Journalismus zu schützen”. Journalistinnen und Journalisten müssten hierzulande “frei und ohne Angst vor Verfolgung” arbeiten können.

Zadic müsse diesen rechtswidrigen Zustand und den Justizskandal sofort beenden, forderte Tanner und zog einen drastischen Vergleich: “Während Teichtmeister (Ex-Burgschauspieler Florian, dem der Besitz Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen vorgeworfen wird, Anm.) sich frei bewegt, wird einem Journalisten das Handy abgenommen, das ist nicht mehr nachvollziehbar.”

Zadic müsse diesen rechtswidrigen Zustand und den Justizskandal sofort beenden, forderte Tanner und zog einen drastischen Vergleich: “Während Teichtmeister (Ex-Burgschauspieler Florian, dem der Besitz Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen vorgeworfen wird, Anm.) sich frei bewegt, wird einem Journalisten das Handy abgenommen, das ist nicht mehr nachvollziehbar.”

Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den freien Journalisten Franz Miklautz wegen des “Beitrags zu Verletzung des Amtsgeheimnisses und Verletzung des Datenschutzgesetzes”. Dabei wurden auch dessen Computer und Handy sichergestellt, weil er auf Basis ihm zugespielter geheimer Unterlagen über Misswirtschaft rund ums Klagenfurter Rathaus berichtet hat. In der Branche und bei Rechtsexperten sorgt das Vorgehen für Entsetzen.

„Rechtlicher Fehler“
Am Donnerstagnachmittag äußerste sich Justizministerin Alma Zadić (Grüne) zur Causa: „Die Pressefreiheit ist ein unumstößliches Grundprinzip unserer Demokratie. Dazu gehört selbstverständlich auch der Schutz von journalistischen Quellen und des Redaktionsgeheimnisses – gerade auch in Ermittlungsverfahren.“ Deshalb habe man „rasch und entschieden gehandelt“ und die entsprechende Weisung erteilt. Eine Auswertung der sichergestellten Datenträger finde bis zur Übergabe an Franz Miklautz selbstverständlich nicht statt. „Die OStA Graz hat gemeinsam mit dem Ministerium in diesem Fall umsichtig und rasch ihre Fachaufsicht ausgeübt und die erforderlichen Handlungen gesetzt, um die rechtlichen Fehler in dieser Causa zu korrigieren“, lobte die Justizministerin.

Auch der Journalist Franz Miklautz selbst äußerte sich zur Wende in dem Fall. „Am Montag dachte ich: Scheiß auf den Journalismus. Heute denke ich: Never give up! Jetzt erst recht“, schrieb er auf Twitter. Er bedankte sich bei „unzähligen Personen“ für Zuspruch und Unterstützung in den vergangenen Tagen.

Otmar Lahodynsky von der Association of European Journalists (AEJ)

Einen gefährlichen Anschlag auf die Pressefreiheit in Österreich ortet indes Otmar Lahodynsky von der Association of European Journalists (AEJ). Journalisten hätten genau die Aufgabe, Missstände aufzudecken, auch wenn sie dabei interne Dokumente, die ihnen von Informanten zugesteckt worden sind, veröffentlichen. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, über Spitzengehälter und seltsam hohe Zulagen leitender Beamter im Klagenfurter Rathaus informiert zu werden, so Lahodynsky. Zadic sollte “unbedingt rasch ihre Staatsanwälte belehren”.

Update 22.06.2023 um 16:30

Ermittlungen gegen Journalist Franz Miklautz eingestellt

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kärntner Journalisten Franz Miklautz durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt werden eingestellt. Das teilte die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Graz am Donnerstagnachmittag in einer Aussendung mit. Die OStA habe im Einvernehmen mit dem Justizministerium eine entsprechende Weisung erteilt: Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht “war nicht anzunehmen”, hieß es in der Aussendung.

Miklautz war wegen seiner Recherchen rund um Gehälter und üppige Überstundenzahlungen im Klagenfurter Rathaus in den Fokus der Staatsanwaltschaft gerückt. Ihm wurde ein Beitrag zur Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen, sein Handy und sein Laptop waren sichergestellt worden. Die sichergestellten Datenträger seien nun “umgehend auszufolgen”, hieß es dazu von der OStA.

Die OStA habe am Mittwoch die Medienberichte über die Causa verfolgt und “umgehend eine Evaluierung des Vorganges eingeleitet” sowie die Staatsanwaltschaft Klagenfurt um “Berichterstattung unter Aktenvorlage” ersucht. Nach Prüfung des Berichts und der Akten wurde dann die Weisung erteilt, “das aufgrund von Anzeigen von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt eingeleitete Verfahren gegen Franz Miklautz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstäter einzustellen und die sichergestellten Datenträger umgehend auszufolgen”. Und weiter: “Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht der Bestimmung oder Bestärkung der der Verletzung des Amtsgeheimnisses Verdächtigen war nicht anzunehmen.”

Zur Begründung hieß es, die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses “unterliegt nicht dem Strafgesetz”. Das Verfahren gegen die “der Offenbarung verdächtigen unmittelbaren Täter”, also jene zwei Personen, die dem Journalisten Akten zugespielt haben sollen, sei weiterhin anhängig.

Und auch zum Thema Redaktionsgeheimnis äußerte sich die Oberstaatsanwaltschaft: Dieses sei durch die Strafprozessordnung geschützt und “darf durch Sicherstellungen nicht umgangen werden, es sei denn, der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringend der Tat verdächtig”. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt “wurde insofern in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen sensibilisiert”.

“Die Pressefreiheit ist ein unumstößliches Grundprinzip unserer Demokratie”, unterstrich auch Justizministerin Alma Zadić (Grüne): “Dazu gehört selbstverständlich auch der Schutz von journalistischen Quellen und des Redaktionsgeheimnisses – gerade auch in Ermittlungsverfahren.” Deshalb habe man “rasch und entschieden gehandelt” und die OStA Graz im Einvernehmen mit dem Justizministerium die entsprechende Weisung erteilt. Eine Auswertung der sichergestellten Datenträger finde bis zur Übergabe an Franz Miklautz selbstverständlich nicht statt. “Die OStA Graz hat gemeinsam mit dem Ministerium in diesem Fall umsichtig und rasch ihre Fachaufsicht ausgeübt und die erforderlichen Handlungen gesetzt, um die rechtlichen Fehler in dieser Causa zu korrigieren”, lobte die Justizministerin die Grazer Oberstaatsanwaltschaft.

Verständliche Freude herrschte angesichts der guten Nachrichten bei Franz Miklautz, der sich via Twitter zu Wort meldete: “Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt. Am Montag dachte ich: Scheiß auf den Journalismus. Heute denke ich: Never give up! Jetzt erst recht. Ich bin unzähligen Personen unendlich dankbar.”

Andreas Günes

Redaktion, Türkische Allgemeine

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Andreas Günes

Redaktion, Türkische Allgemeine
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