Staatliche Meinungsforschung unter Grundrechtsverdacht: Das ÖIF-Integrationsbarometer erzeugt diskriminierende Normwirkung

Mit zwei veröffentlichten PDF-Dokumenten legt die TKG offen, warum die staatlich finanzierte Meinungsforschung des ÖIF und von Dr. Peter Hajek nach ihrer Auffassung nicht nur wissenschaftlich defizitär, sondern grundrechtsgefährdend wirkt. Die Antworten zum „Integrationsbarometer 2025“ zeigen ein Muster mangelnder Transparenz, institutioneller Ausweichstrategien und diskriminierungsanfälliger Mehrheitsrahmung gegenüber Minderheiten.

WIEN, 30.01.2026– Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank) hat eine umfassende grundrechtsbezogene Stellungnahme zu den veröffentlichten Antworten des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) sowie des Meinungsforschers Dr. Peter Hajek im Zusammenhang mit dem „Integrationsbarometer 2025“ vorgelegt.

Die Stellungnahme erfolgt nach der öffentlichen Publikation von sieben schriftlichen Fragen und Antworten durch die Initiative „Die Neuen“ am 27./28. Januar 2026. Nach Auffassung der TKG weisen die Antworten erhebliche Defizite in Transparenz, wissenschaftlicher Nachvollziehbarkeit und methodischer Verantwortung auf.

Die TKG betont, dass das Integrationsbarometer nicht als rein technischer Verwaltungsakt verstanden werden könne, sondern im öffentlichen Raum erhebliche gesellschaftliche Normwirkungen entfaltet – insbesondere in den sensiblen Bereichen Migration, Religion und Zugehörigkeit. Staatlich finanzierte Forschung unterliege daher zwingend der Neutralitätspflicht sowie den Maßstäben der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Zugleich verweist die TKG auf die institutionelle Vorgeschichte der vom ÖIF seit mehr als zehn Jahren beauftragten Langzeit-Meinungsforschung, deren Ursprung bis zur früheren sogenannten „Muslim-Studie“ reiche, die bereits vor 2015 Gegenstand erheblicher politischer und parlamentarischer Kritik gewesen sei.

Nach Einschätzung des Think Tanks erscheint das Integrationsbarometer 2025 nicht als methodischer Neuanfang, sondern als Fortsetzung eines problematischen Deutungsrahmens, in dem Minderheiten – insbesondere Muslim:innen – wiederkehrend als Objekt pauschalisierender Mehrheitsbewertungen konstruiert werden.

Die Stellungnahme beruft sich dabei auf den internationalen ICC/ESOMAR-Kodex (Art. 7–8), der Transparenz, die klare Trennung zwischen Daten und Interpretation sowie die Vermeidung irreführender Wirkungen fordert. Darüber hinaus seien zentrale Grundrechtsmaßstäbe berührt, insbesondere der Gleichheitssatz (Art. 7 B-VG) sowie die Religionsneutralität und das Diskriminierungsverbot nach Art. 9 und Art. 14 EMRK.

Die TKG weist zudem auf ein strukturelles Problem der österreichischen Meinungsforschung hin: Markt- und Sozialforschung sei in Österreich ein freies, nicht reglementiertes Gewerbe. Wissenschaftliche Autorität entstehe daher nicht durch Gewerbeberechtigung, sondern ausschließlich durch ethisch-fachliche Selbstbindung an internationale Standards.

Die Antworten des ÖIF und von Dr. Peter Hajek sowie die kritische Gesamtbewertung der TKG wurden getrennt und transparent als eigenständige PDF-Dokumente wie folgt  veröffentlicht.

Andreas Günes

Redaktion, Türkische Allgemeine

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Andreas Günes

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