ÖIF-Integrationsbarometer 2025: Die Opposition fordert die Ausweitung des parlamentarischen Interpellationsrechts auf den ÖIF – die Volksanwaltschaft sieht sich nach geltender Rechtslage nicht zuständig und fordert seit Jahren eine Erweiterung ihrer Prüfkompetenz durch das Parlament.
Türkische Allgemeine Wien, 16. März 2026
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) tritt im staatlichen Kontext auf und wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Gleichzeitig handelt es sich um einen ausgegliederten Rechtsträger, der nach der geltenden Rechtslage nicht in vollem Umfang den klassischen parlamentarischen und verwaltungsrechtlichen Kontrollmechanismen unterliegt.
In einem Schreiben vom 23. Februar 2026 bestätigte die Volksanwaltschaft, dass sie aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht befugt ist, den Fonds auf Missstände zu prüfen. Zugleich verwies sie darauf, dass eine Erweiterung ihrer Prüfzuständigkeit einer gesetzlichen Grundlage durch den Gesetzgeber bedarf:
„…Der ÖIF ist ein Fonds, der im Jahr 1991 aus dem Bundesministerium für Inneres ausgegliedert wurde. Folglich ist der ÖIF kein Verwaltungsorgan. Die Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft erstreckt sich auf Verwaltungsorgane und nicht auf sogenannte ‚ausgegliederte Rechtsträger‘. Die Volksanwaltschaft fordert seit Jahren, die Prüfzuständigkeit auf ‚ausgegliederte Rechtsträger‘ zu erweitern. Eine entsprechende Erweiterung des Prüfmandats könnte jedoch nur vom Nationalrat bzw. den Landtagen umgesetzt werden. Leider ist dies bis dato nicht erfolgt…“
(Geschäftszahl: 2026-0.141.958, VA/BD-BKA/A-1, Datum: 23.02.2026)
Damit stellt sich erneut die Frage nach der parlamentarischen Zuständigkeit und Kontrolle.
Die Türkische Allgemeine fragte am 4. März 2026 bei einer Pressekonferenz der Grünen-Bundesparteiobfrau Leonore Gewessler im Grünen Klub im Parlament nach.

Die geschäftsführende Klubobfrau des Grünen Parlamentsklubs, Abgeordnete zum Nationalrat Sigi Maurer, beantwortete die im Namen der Türkischen Allgemeinen gestellten Fragen am 6. März 2026 schriftlich. Demnach wurde ein Antrag vom 11. Dezember 2025 auf Ausweitung des parlamentarischen Interpellationsrechts auf den ÖIF von den Regierungsfraktionen vertagt. Hier die Antwort:
„…vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Grünen setzen sich seit Langem für eine Ausweitung des parlamentarischen Interpellationsrechts, also des Anfragerechts der Abgeordneten, auf den Österreichischen Integrationsfonds ein. Eine solche Regelung würde einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Transparenz leisten und dem Parlament die Möglichkeit geben, relevante Fragestellungen unmittelbar und verbindlich an den ÖIF zu richten. Damit würde die parlamentarische Kontrolle ausgebaut und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen verbessert. Zwar hat die derzeitige Bundesregierung die Ausweitung des Interpellationsrechts im Regierungsprogramm angekündigt, konkrete Schritte zur Umsetzung konnten bislang jedoch nicht festgestellt werden. Aus diesem Grund hat die zuständige Abgeordnete Sigi Maurer kürzlich einen entsprechenden Antrag im Parlament eingebracht. Dieser Antrag wurde allerdings von den Regierungsfraktionen vertagt.“
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/648
Dieser Sachverhalt wurde nach wiederholter Kritik seit dem 18. Dezember 2025 durch die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) dokumentiert und im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen thematisiert.
Vor diesem Hintergrund wurde die zivilgesellschaftliche Organisation Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) im Zusammenhang mit der kritischen Verwendung eines Hyperlinks zum Integrationsbarometer 2025 auf ihren Webseiten, das vom Österreichischen Integrationsfonds selbst veröffentlicht und öffentlich zugänglich gemacht wurde, mit rechtlichen Schritten konfrontiert.
Die eingeleiteten rechtlichen Schritte werden im Rahmen der öffentlichen Debatte teilweise auch im Hinblick auf mögliche SLAPP-ähnliche Strukturen sowie einen potenziellen „chilling effect“ auf zivilgesellschaftliche Beteiligung eingeordnet. Damit liegt die weitere politische und gesetzgeberische Klärung insbesondere beim Parlament – auch im Interesse der Zivilgesellschaft und von Journalist:innen, die als „public watchdogs“ eine wesentliche Rolle für demokratische Kontrolle und öffentliche Diskussionen wahrnehmen.
Diese Entwicklung ist nicht neu und wird seit Jahren politisch diskutiert.
Bereits am 12. Dezember 2012 (G 75/12) stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass der ÖIF in bestimmten Bereichen hoheitlich tätig wird, wobei Fragen hinsichtlich der institutionellen Einbindung und Kontrolle bestehen bleiben.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXV/I/650/fnameorig_421358.html
Auch parlamentarische Initiativen haben sich wiederholt mit der Kontrolle des ÖIF befasst.
Im Mai 2022 beantragten SPÖ-Abgeordnete in der Opposition eine Verfassungsänderung zur stärkeren parlamentarischen Kontrolle (Antrag 2509/A).
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2022/pk0543
Am 21. Dezember 2023 wurde die parlamentarische Anfrage 17419/J zu Struktur, Budget und Tätigkeit des ÖIF gestellt.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/17419/fnameorig_1605580.html
Die zuständige Integrationsministerin erklärte am 1. September 2023 (14954/AB), dass ausgegliederte Einrichtungen wie der ÖIF nicht der politischen Kontrolle gemäß Art. 52 B-VG unterliegen.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/14954/imfname_1581174.pdf
Mit dem Regierungswechsel im März 2025 (ÖVP, SPÖ, NEOS) änderte sich die politische Konstellation. Die grundlegende Fragestellung blieb jedoch bestehen.
Das Budget des ÖIF beträgt laut Bundesvoranschlag 104,5 Millionen Euro im Jahr 2024. Vor diesem Hintergrund wird in der öffentlichen Debatte verstärkt die Frage nach Transparenz und Kontrolle öffentlich finanzierter Einrichtungen gestellt.
Das Integrationsbarometer 2025 steht im Zentrum dieser Diskussion. Die Studie wurde in der öffentlichen Debatte unterschiedlich bewertet und von verschiedenen Seiten kritisch eingeordnet, insbesondere im Hinblick auf mögliche gesellschaftliche Auswirkungen einzelner Fragestellungen.
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich hat seit dem 18. Dezember 2025 öffentlich, methodisch und grundrechtsbezogen Stellung genommen und entsprechende Fragen formuliert.
Im weiteren Verlauf wurden rechtliche Schritte gesetzt, in deren Rahmen Unterlassungsansprüche geltend gemacht wurden. Beobachter ordnen diese Entwicklung teilweise im Kontext europäischer Diskussionen über sogenannte SLAPP-Verfahren ein.
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1069/oj
Im Rahmen dieser öffentlichen Debatte wurden unter anderem folgende Fragen aufgeworfen:
– In welchem Umfang erfolgt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Kritik am Integrationsbarometer 2025?
– Welcher konkrete Schaden wird im Zusammenhang mit einer öffentlich zugänglichen Publikation geltend gemacht?
– Welche methodischen Grundlagen liegen der Studie zugrunde und welche Qualitätssicherungsmechanismen wurden angewendet?
– Welche institutionellen Kontrollmechanismen greifen bei öffentlich finanzierten Studien dieser Art?
Gerade im sensiblen Bereich der Integrationspolitik wird in der öffentlichen Diskussion die Bedeutung von Transparenz, wissenschaftlicher Sorgfalt und demokratischer Kontrolle hervorgehoben.
Die dargestellte Chronologie zeigt, dass zentrale Fragen der Kontrolle und Transparenz weiterhin offen sind und Gegenstand politischer sowie gesellschaftlicher Diskussion bleiben.
Eine detaillierte Übersicht
ÖIF unterliegt nach geltender Rechtslage nicht in vollem Umfang der parlamentarischen Kontrolle und nicht der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft
Am 23. Februar 2026 bestätigte die Volksanwaltschaft schriftlich, dass sie den Österreichischen Integrationsfonds aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht auf Missstände prüfen kann. Damit stellte sich erneut die Frage nach der parlamentarischen Kontrolle. Die Türkische Allgemeine fragte am 4. März 2026 bei einer Pressekonferenz der Grünen-Bundesparteiobfrau Leonore Gewessler nach. Grünen-Abgeordnete Sigi Maurer antwortete am 6. März 2026 schriftlich: Ein Antrag vom 11. Dezember 2025 auf Ausweitung des parlamentarischen Interpellationsrechts auf den ÖIF wurde von den Regierungsfraktionen vertagt.
Diese Entwicklung wird seit Jahren in ähnlicher Form beobachtet.
Was bisher geschah
Der Verfassungsgerichtshof stellte bereits am 12. Dezember 2012 (G 75/12) fest, dass der ÖIF in bestimmten Bereichen hoheitlich tätig wird und staatliche Aufgaben wahrnimmt. Zugleich wurde festgestellt, dass der notwendige Weisungszusammenhang zu einem obersten Organ der Vollziehung nicht ausreichend ausgeprägt war. Das Gesetz wurde in der Folge angepasst. Die Frage, wie eine umfassende demokratische Kontrolle ausgestaltet werden kann, blieb Gegenstand weiterer Diskussionen.
Im Mai 2022 beantragten SPÖ-Abgeordnete in der Opposition eine Verfassungsänderung, um den ÖIF stärker unter parlamentarische Kontrolle zu stellen (Antrag 2509/A). NEOS thematisierten in diesem Zusammenhang zusätzlich Transparenzfragen bei öffentlich finanzierten Studien. Ergebnis: Der Antrag wurde vertagt.
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2022/pk0543
Am 21. Dezember 2023 stellten SPÖ-Abgeordnete in der Opposition die parlamentarische Anfrage 17419/J zu Struktur, Budget und Tätigkeit des ÖIF. Die Antworten wurden in der öffentlichen Debatte teilweise als nicht ausreichend bewertet.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/17419/fnameorig_1605580.html
Am 1. September 2023 erklärte die zuständige ÖVP-Integrationsministerin (14954/AB), dass ausgegliederte Einrichtungen wie der ÖIF nicht der politischen Kontrolle gemäß Art. 52 B-VG unterliegen.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/14954/imfname_1581174.pdf
Mit dem Regierungswechsel im März 2025 (ÖVP, SPÖ, NEOS) änderte sich die politische Konstellation. Die Grünen gingen in die Opposition.
Am 11. Dezember 2025 brachten Grünen-Abgeordnete Antrag 648/A ein: Ausweitung des parlamentarischen Interpellationsrechts auf den ÖIF – eine Forderung, die zuvor auch von SPÖ und NEOS in der Opposition vertreten wurde.
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/648
Die Regierungsfraktionen vertagten den Antrag.
Damit zeigt sich, dass Fragen der Kontrolle des ÖIF seit mehreren Jahren Gegenstand parlamentarischer Initiativen und politischer Diskussionen sind.
Das Budget des ÖIF beträgt laut Bundesvoranschlag 104,5 Millionen Euro im Jahr 2024. Vor diesem Hintergrund wird in der öffentlichen Debatte verstärkt die Frage nach Transparenz und Kontrolle öffentlich finanzierter Einrichtungen gestellt.
Das ÖIF-Budget stieg von 55,5 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 92 Millionen Euro im Jahr 2022 und laut Bundesvoranschlag auf 104,5 Millionen Euro im Jahr 2024. Ein Fonds, der im staatlichen Kontext tätig ist und öffentliche Mittel verwendet, steht damit im Zentrum der Diskussion über Transparenz und Kontrolle.
Pressekonferenz – Türkische Allgemeine fragt nach
Am 4. März 2026 empfing die Bundesparteiobfrau der Grünen, Leonore Gewessler, eine Delegation der internationalen Presse im Grünen Klub im Parlament. Die Türkische Allgemeine stellte Fragen zur Rolle des Parlaments nach der Stellungnahme der Volksanwaltschaft vom 23. Februar 2026.
Gewessler erklärte, sie habe das Integrationsbarometer 2025 selbst kritisch bewertet und verwies für parlamentarische Initiativen auf die zuständige Abgeordnete Sigi Maurer. Daraufhin richtete die Türkische Allgemeine eine schriftliche Anfrage an die geschäftsführende Klubobfrau des Grünen Parlamentsklubs, Sigi Maurer.
Maurer bestätigte am 6. März 2026 schriftlich, dass der Antrag zur Ausweitung des Interpellationsrechts vertagt wurde.
Das Integrationsbarometer 2025 – Gegenstand der Debatte
Auslöser der aktuellen Diskussion ist das Integrationsbarometer 2025 des ÖIF. Die Studie wurde in der öffentlichen Debatte unterschiedlich bewertet und von verschiedenen Seiten kritisch eingeordnet, insbesondere im Hinblick auf mögliche gesellschaftliche Auswirkungen einzelner Fragestellungen.
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich hat die Studie ab 18. Dezember 2025 öffentlich, methodisch und grundrechtsbezogen analysiert und entsprechende Fragen aufgeworfen.
Im weiteren Verlauf wurden rechtliche Schritte gesetzt, in deren Rahmen Unterlassungsansprüche geltend gemacht wurden. Beobachter ordnen diese Entwicklung teilweise im Kontext europäischer Diskussionen über sogenannte SLAPP-Verfahren ein.
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1069/oj
Die folgenden Fragen wurden in diesem Zusammenhang öffentlich gestellt und stehen weiterhin im Raum:
Warum erfolgt die inhaltliche Auseinandersetzung mit Kritik am Integrationsbarometer 2025 aus Sicht von Kritikern nicht in ausreichendem Maße?
Welcher konkrete Schaden wird im Zusammenhang mit einer öffentlich zugänglichen Publikation geltend gemacht?
Welche methodischen Grundlagen liegen der Studie zugrunde und welche Qualitätssicherungsmechanismen wurden angewendet?
Welche institutionellen Kontrollmechanismen greifen bei öffentlich finanzierten Studien dieser Art?
Gerade im sensiblen Bereich der Integrationspolitik wird in der öffentlichen Debatte die Bedeutung von Transparenz, wissenschaftlicher Sorgfalt und demokratischer Kontrolle hervorgehoben.
Öffentliche Diskussion und kritische Nachfragen gelten dabei als Bestandteil einer funktionierenden demokratischen Ordnung.
Die dargestellte Chronologie zeigt, dass zentrale Fragen der Kontrolle und Transparenz weiterhin offen sind und Gegenstand politischer sowie gesellschaftlicher Diskussion bleiben.





