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Wendepunkt 1. August 2025: Warum danken die alevitischen Bektaschi Griechenland?

Wendepunkt 1. August 2025: Warum danken die alevitischen Bektaschi Griechenland?

 

Syrien versus Griechenland im Monat August 2025

Birol Kılıç, Beobachtungen und Analysen aus Wien, 09.08.2025

Warum danken sie ausgerechnet Griechenland, obwohl sie von Massakern, Assimilation, Diskriminierung und menschenverachtenden Behandlungen durch IS, HTS, al-Nusra, salafistische und wahhabitische Terrororganisationen in Syrien und den Nachbarländern betroffen sind?

Ich war neugierig. In letzter Zeit habe ich die neben dem in Syrien stattfindenden alevitischen Genozid begangenen Vergewaltigungen, Raub und Unmenschlichkeiten beobachtet und geschrieben.

Die Aleviten sind besonders dankbar für Österreich und Deutschland, da sie dort als religiöse Glaubensgemeinschaft anerkannt sind. Das sind Fakten, die wir kennen. Neu ist aber Griechenland, besonders ab dem 1. August 2025, ein Wendepunkt in der griechischen Geschichte.

Das griechische Parlament hat am 1. August 2025 die Bektaşi-Aleviten erstmals offiziell als eigenständige Religionsgemeinschaft anerkannt. Sie können nun eigene Tekke gründen, ihr Eigentum verwalten und ihre Führer wählen. Der vom griechischen Ministerium für Bildung, Religion und Sport ausgearbeitete Gesetzentwurf zur Spaltung der türkischen Minderheit in Westthrakien definiert die alevitischen Bektaşi als separate „religiöse juristische Person”.

Eine Tekke bzw. ein Dergah ist ein Zentrum der alevitischen Bektashi-Gemeinschaft. Der Begriff bedeutet „Rückzugsort“, „Schutz“ oder „Asyl“ und bezeichnet einen Gebetsraum, der nicht mit einer Moschee gleichzusetzen ist.

Die türkische Regierung sollte das eigentlich machen. Und zwar längs. Schade… Das sollte eigentlich die türkische Regierung machen. Und zwar längs. Ganz im Gegenteil. Die Entwicklungen in der Türkei sind demokratiepolitisch beängstigend und was in Syrien bezüglich der Aleviten durch HTS und die Regierung passiert, ist ebenfalls besorgniserregend.

911 km grenze und schmerzen

In Syrien, das eine 911 km lange Grenze mit der Türkei hat, passiert vor den Augen der mehr als 30 Millionen Aleviten in der Türkei und der Millionen Aleviten in der Diaspora ein genozidales Massaker an den Aleviten. Im August hat dieses Massaker durch Hunger und Wassermangel seinen Höhepunkt erreicht. Wir leben im 21. Jahrhundert und alle verschließen die Augen davor, wie die HTS Golani Ahmet Schaara Regierung die alevitische Minderheit genozidiert – mit Hilfe der Nachbarregierungen. Die Aleviten sind schockiert und trauern, weil sie Gewalt ablehnen. Das ist vielleicht Ihr Fehler gegenüber den Drusen in Syrien, die jetzt ihre Ehre, ihr Land und ihr Gut, dazu noch ihre Frauen und Mädchen durch den sunnitischen, chidistischen, salfitischen, wahabitischen Terrorismus verlieren, der von der HTS-Regierung unterstützt, wenn nicht sogar dirigiert wird. Das sind nicht nur Behauptungen, sondern Fakten der internationalen Organisation und Presse. Auf der anderen Seite passiert im Monat August, genauer gesagt am 1. August 2025, etwas in Griechenland, wo die Aleviten-Bektaschis in der Welt und in der Türkei Freude bereiten und Griechenland „Danke” sagen.

Griechenland hat Anfang April 2021 das Alevitentum offiziell anerkannt. Dies gab der damalige stellvertretende griechische Minister für Bildung und religiöse Angelegenheiten, Angelos Syrigos, vor vier Jahren bei der Neueröffnung eines „Cem Evi” (CEM-HAUS, keine Moschee) in der Grenzregion Evros in der Zeitung evros-news.gr bekannt. (1)

Heute, vier Jahre später, erfahren wir aus griechischen Zeitungen vom 01.08.2025 von einer neuen Entwicklung bezüglich der alevitischen Bektaschier in Griechenland. Aus dem Gesetzesentwurf des griechischen Ministeriums für Bildung, Religion und Sport sowie aus den Stellungnahmen des Parlaments und der alevitischen Gemeinden in Griechenland und der Türkei erfahren wir, dass insbesondere die institutionelle Anerkennung der Aleviten in Thrakien erfolgt, wo hauptsächlich die türkisch-sunnitische und alevitische Minderheit lebt. Griechenland erkennt sie nicht als türkische, sondern als muslimische Minderheit an. In Artikel 49 des Gesetzesentwurfs ist diese Anerkennung verankert. Darin wird festgelegt, dass die Aleviten alle Rechte behalten, die ihnen aus dem Vertrag von Lausanne über die muslimische Minderheit zustehen. Sie unterliegen jedoch nicht der Zuständigkeit der sunnitischen Muftis, die ausschließlich den sunnitischen Islam vertreten.

 

Viele Aleviten in der Türkei, in Europa und weltweit freuen sich über die Entwicklungen in Österreich und Deutschland, wo die Aleviten als Glaubensgemeinschaft anerkannt sind. Auch die alevitischen Bektaşi in Griechenland dürfen das ab dem 1. August 2025 erleben.

Aus verschiedenen Quellen, die ich hier notiert habe, ist zu erfahren: „Gratulation Griechenland. Heute werden die arabischen Aleviten in der Küstenregion Syriens von der HTS-Gruppe ‚Ahmet Schaara (Golani)‘ – eine Gruppe von Al-Nusra- und Al-Nusra-nahestehenden salafistischen und wahabitischen IS-Derivaten – genozidal massakriert. Die Frauen und Töchter werden vergewaltigt und als Sexsklavinnen verschleppt. Ihre Grundstücke und ihr gesamtes Hab und Gut werden beschlagnahmt. Sie müssen jetzt, mitten im August, ohne Wasser und Essen auskommen und den Tod erwarten. Obwohl wir viele Beschwerden bei der UNO und in Den Haag eingereicht haben, schaut die AKP-MHP-Regierung zu, obwohl Millionen von ihnen in der Region Hatay und in der Südosttürkei als alevitische Araber und türkische Staatsbürger leben. Auch unsere Zukunft in der Türkei ist nicht rosig, da diese Banden aus Idlib durch die Engländer und Amerikaner als IS-Terroristen der Al-Nusra-Front ausgebildet wurden und nun die Macht in Syrien übernommen haben. In der Türkei sind sie stark vertreten. Deswegen ist dieser Schritt in Griechenland sehr wichtig.“

Ein anderer alevitischer Intellektueller aus Istanbul spricht gegenüber der Türkischen Allgemeinen Folgendes an: „Tatsächlich liegen sehr viele Anzeigen bezüglich der HTS-Regierung vor. Sie hat vor kurzem die Dürzis im Süden Syriens massakriert, aber einen großen Widerstand erlebt und sich zurückgezogen, weil die Dürzis ihre Waffen niemals an die HTS-Regierung abgegeben haben. Das taten die alevitischen Araber, und das war der Beginn der alevitischen Genozide, die bis heute, seit Dezember 2024, in steigendem Tempo weitergehen. Wer diese Genozide verdunkelt, ist auch Täter und wird in Den Haag in Zukunft zur Rechenschaft gezogen. Sie haben moralisch verloren und ihre Glaubwürdigkeit zerstört.“

Wir haben alles notiert und beobachten, dass die Entwicklungen in Syrien bald auch die Türkei und Europa in Mitleidenschaft ziehen werden. Unser Ziel ist es deshalb, durch wahre Informationen aufzuklären, damit sich solche Entwicklungen in der Türkei und in Europa nicht ereignen.

Die Aleviten sind Mitglieder einer vorwiegend in der Türkei beheimateten Glaubensrichtung, die sich im 13./14. Jahrhundert unter den zugewanderten oghusisch-türkmenischen Stämmen in Anatolien und Aserbaidschan verbreitete. In der Türkei machen sie etwa 25–40 % der Bevölkerung aus. In Deutschland und Österreich gelten sie als offiziell anerkannte Religionsgemeinschaft.

Ich möchte hier drei griechische Quellen vorstellen: eine regionale Zeitung aus Xanthi( Türkisch İskeçe), die griechische Zeitung Pasok und Einen Vortrag hielt der griechisch-türkische Abgeordnete Ilhan Ahmet. Abgeordneter der PASOK-Bewegung für den Wandel im griechischen Parlament. Zudem möchte ich die Übersetzung des griechischen Gesetzes Art. 49 mit dem Titel „Anerkennung der religiösen Gemeinschaft der Bektaşi-Aleviten in Thrakien als juristische Person” vorstellen.

Da die alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich staatlich anerkannt ist, könnte dies auch für die Leserinnen und Leser in Deutschland von Interesse sein. Ohne Kommentar darf ich die Berichte mit den Quellen und Übersetzungen unten wiedergeben. Hier ist zu lesen, wie die Griechen die Angelegenheit der Aleviten sehen bzw. wie sie darüber berichten.

Xanthi, xanthinea.gr-Zeitung. 2. August 2025

Die Quellen sind unten angegeben. (2)

xanthinea.gr: „Aleviten in Thrakien: Warum ihre Anerkennung Ankara verärgert – Der Konflikt mit dem türkischen Konsulat“

 

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Xanthi, 2. August 2025. Die „Panurgie der Geschichte” führte zur Verabschiedung der Bestimmungen des Gesetzentwurfs des Bildungsministeriums zur institutionellen Verankerung des religiösen Dogmas der Aleviten in Thrakien. Dies verärgerte Ankara stark und fällt zeitlich mit dem Beginn ihres großen Festes „Hilia” zusammen.

Insbesondere fällt die institutionelle Anerkennung der Aleviten in Thrakien mit dem Beginn dieses Festes auf der Hochebene von Chilia zusammen. Dieser historische Ort der Begegnung und des kulturellen Ausdrucks liegt an der Grenze zwischen Rhodopen, Evros und Bulgarien und beherbergt den berühmten Tekke von Roussa.

 

Screenshot

Laut Quellen des Ministeriums handelt es sich dabei jedoch um einen Zufall und nicht um eine Absicht der griechischen Regierung. Diese misst der Maßnahme jedoch kulturelle und politische Bedeutung bei und bekräftigt damit die langjährige Präsenz und Bedeutung der Aleviten in der Region.

Nach Informationen von Iefimerida wird Bildungsministerin Sofia Zacharaki nach der Verabschiedung des Gesetzes voraussichtlich an den Feierlichkeiten teilnehmen und zu diesem Zweck mit einem Militärflugzeug nach Evros fliegen.

Die Entscheidung des griechischen Parlaments, die rechtliche Anerkennung der alevitischen Bektaşi-Gemeinschaft in Thrakien voranzutreiben, ist ein Meilenstein für die Religionsfreiheit in Griechenland und für die Beziehungen des Landes zur Türkei.

Die etwa 3.500 Mitglieder zählende alevitische Gemeinschaft, die in mindestens zehn Dörfern in der Region Thrakien lebt – darunter Roussa, Mega Derio und Mikro Derio –, ist nun offiziell als religiöse juristische Person anerkannt. Dies ermöglicht es der Gemeinschaft, innerhalb der muslimischen Minderheit in Thrakien autonom zu funktionieren.

In Artikel 49 des Gesetzentwurfs des Ministeriums für Bildung, Religion und Sport ist diese Anerkennung verankert. Dort wird festgelegt, dass die Aleviten alle Rechte behalten, die ihnen aus dem Vertrag von Lausanne über die muslimische Minderheit zustehen. Sie unterliegen jedoch nicht der Zuständigkeit der Muftis, die ausschließlich den sunnitischen Islam vertreten.

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Religiöse Tourismuspakete

Auf diese Weise erhält die Gemeinschaft administrative und religiöse Autonomie. Dieser Schritt wird von griechischen Quellen als strategisch wichtig für den Schutz der religiösen Rechte und die Erweiterung des demokratischen Staates bezeichnet.

Die alevitischen Muslime unterscheiden sich in ihrer Glaubensausübung deutlich von der innerhalb der Minderheit vorherrschenden sunnitischen Doktrin. Anstatt in den gemeinsamen sunnitischen Moscheen zu beten, führen sie ihre religiösen Zeremonien in speziellen Räumen durch, die als Cemevi (auch „Cemici” oder „Tekke”) bekannt sind. Dort verbinden sie Musik, Tanz, Poesie und gemeinsame Meditation. Darüber hinaus wenden sie nicht unbedingt die Scharia an, halten sich nicht zwingend an den Ramadan und erkennen den staatlichen Mufti nicht als ihren religiösen Führer an.

Im Bildungsministerium herrscht die Ansicht, dass dieser Schritt des griechischen Parlaments einen Wendepunkt für die religiöse Autonomie und das Funktionieren dieser Untergruppe der muslimischen Minderheit darstellt, ohne jedoch ihren Status als Angehörige der Minderheit insgesamt zu beeinträchtigen.

Durch den Gesetzentwurf des Ministeriums für Bildung, Religion und Sport wird die Gemeinschaft der Bektaschi-Aleviten als religiöse juristische Person des Privatrechts mit Sitz in Roussa im Evros ausdrücklich anerkannt.

Dieser institutionelle Status ist der erste seiner Art für eine muslimische Glaubensgemeinschaft in Griechenland und bildet die Grundlage für die Selbstverwaltung der Gemeinschaft in religiösen und administrativen Angelegenheiten.

Der Gesetzentwurf führt praktische Änderungen ein, die diese Autonomie und Flexibilität gewährleisten.

So wird ein gemeinnütziger Verwaltungsausschuss für die Bektaşi-Aleviten-Wakifs (Stiftung) gegründet, der der Aufsicht des Ministeriums untersteht. Er übernimmt die Verwaltung der Wakifs, der Tekkes und der Kultstätten und gewährleistet so den Schutz und die ordnungsgemäße Verwaltung des Vermögens der Gemeinschaft. Gleichzeitig wird diese von den übrigen Minderheitenstrukturen distanziert und erhält administrative und wirtschaftliche Autonomie.

Der Gesetzentwurf sieht zudem Bildungsregelungen vor, die die besondere religiöse Identität der Aleviten anerkennen.

Wenn an einer Schule mindestens zehn alevitische Schüler:innen eingeschrieben sind, haben diese die Möglichkeit, am speziellen Unterricht zu ihrer Glaubenslehre teilzunehmen und sind damit vom obligatorischen Religionsunterricht befreit. Dies ist eine wichtige Änderung, die den Respekt vor religiöser Vielfalt widerspiegelt und die Notwendigkeit einer Anpassung des Bildungswesens an die Besonderheiten der Gemeinschaft aufzeigt.

Darüber hinaus vereinfacht die Anerkennung der Gemeinschaft als juristische Person des Privatrechts die Verfahren zu ihrer Gründung und ihrem Betrieb, verringert den bürokratischen Aufwand und schafft einen klareren und funktionelleren Rahmen.

Hervorzuheben ist, dass die Gemeinschaft ihren Status als Teil der muslimischen Minderheit in Thrakien mit allen Rechten, die sich aus dem Vertrag von Lausanne und der Gesetzgebung des Landes ergeben, vollständig behält.

Die institutionelle Anerkennung zielt nicht darauf ab, den Minderheitenstatus insgesamt infrage zu stellen, sondern den Aleviten die Ausübung ihrer religiösen und kulturellen Rechte mit größerer Autonomie und unter Achtung ihrer Besonderheiten zu ermöglichen. Durch diese Regelung werden die demokratische Gleichstellung und die Teilhabe der Aleviten am öffentlichen Leben in Thrakien gestärkt und ihre kollektive Identität und Tradition gewahrt

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Der langjährige Streit mit dem Konsulat in Komotini

Diese Anerkennung sorgt in Ankara und insbesondere im türkischen Konsulat in Komotini für große Verärgerung, da das Konsulat traditionell versucht, seinen Einfluss auf die muslimische Minderheit aufrechtzuerhalten.

Die langjährige Auseinandersetzung zwischen der türkischen diplomatischen Vertretung und den Aleviten dreht sich um das Fest in Chilia. Das Konsulat betrachtet dieses Fest als Hebel für seine Strategie der Einflussnahme und Durchsetzung seines Dogmas gegenüber der muslimischen Minderheit.

Das türkische Konsulat in Komotini, das das religiöse und soziale Leben der Muslime kontrollieren will, akzeptiert die Unabhängigkeit der Aleviten von der Vereinigung mit der sunnitischen Minderheit in Griechenland nicht, die sie über das Präsidium für religiöse Angelegenheiten (Diyanet) kontrollieren wollen. Es reagiert nun auf die unabhängige religiöse Organisation und Veranstaltungen der Aleviten in Griechenland, da diese seine eigene Rolle schwächen.

Nachdem die alevitische Gemeinschaft in den letzten Jahren die Kontrolle über den Kulturverein zurückgewonnen hat, der das Fest organisiert, hat das türkische Konsulat beschlossen, eigene Veranstaltungen zu organisieren. Diese verlieren jedoch allmählich an Bedeutung.

Dabei handelt es sich um den bekannten lokalen Brauch des „Ağa”, bei dem traditionelle Ringkämpfe ausgetragen werden, bei denen die Ringer, wie es beim traditionellen Ringkampf der Aleviten in der Region üblich ist, mit Öl eingerieben werden. Diese Kämpfe sind eine Art griechisch-römischer oder freier Kampf, bei dem die Ringer, die Pechlivanis genannt werden, Lederhosen tragen und mit Öl eingerieben kämpfen, wodurch der Kampf aufgrund der Glätte erschwert wird.

Die Ölringkämpfe haben tiefe Wurzeln in der Tradition der alevitischen Bektasiden in Thrakien. Sie sind Teil eines großen Festes, das jedes Jahr auf der Anhöhe von Chilia in der Nähe von Roussa mit Musik, Tanz und gesellschaftlichen Zusammenkünften stattfindet. Die Ringer erhalten vom Publikum Geld als Anerkennung, während die gesamte Veranstaltung für die lokale alevitische Gemeinschaft auch eine religiös-kulturelle Dimension hat.

Für die Aleviten in Thrakien bedeutet die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs den glücklichen Abschluss langjähriger Bemühungen. In diesen haben sie für die Unabhängigkeit ihrer Glaubenslehre und die Anerkennung ihrer einzigartigen Identität in Griechenland gekämpft. Dabei bitten sie ohne Einflussnahme oder Einmischung von außen um Anerkennung.

Der allgemeine Kontext des Misstrauens der türkischen AKP Regierung gegenüber den Aleviten

Die Haltung von Recep Tayyip Erdoğan gegenüber den Aleviten in Thrakien ist zurückhaltend bis ablehnend. Dies hängt mit der sunnitischen, reaktionären Prägung seiner Partei und der türkischen Republik im Allgemeinen zusammen.

Sowohl der Staat Türkei als auch Erdoğans Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) unterstützen den reaktionären sunnitischen Islam nachdrücklich als grundlegenden Bestandteil der nationalen und religiösen Identität. Deshalb stellt die Anerkennung einer alevitischen Glaubenslehre eine Herausforderung für das offizielle religiöse Narrativ und die Kontrolle der Minderheit dar.

Darüber hinaus beansprucht Erdoğan die Rolle des Führers der muslimischen Welt, wodurch sein Bekenntnis zum sunnitischen Islam politisch notwendig wird und Teil seiner Ideologie ist. Nach türkischer Darstellung würde die Anerkennung der Aleviten als eigenständige religiöse Glaubensrichtung das einheitliche sunnitische Bild der Minderheit in Thrakien zerstören und eine andere Minderheitenidentität schaffen. Dies würde das türkische Dogma einer ungeteilten muslimischen Minderheit grundlegend infrage stellen.

Ein weiterer wichtiger Faktor, der die Kontroverse verschärft, sind die langjährigen Beziehungen der Aleviten zu den Kurden, die einen Konfliktpunkt mit der türkischen Regierung darstellen. Die Aleviten sind dafür bekannt, dass sie historisch enger mit den Kurden verbunden sind. Trotz der jüngsten Entwicklungen sind die Kurden nach wie vor ein entscheidender Faktor für die Sicherheitsgarantien der Türkei.

Schließlich stellt die neue Bestimmung des griechischen Gesetzentwurfs, der die Aleviten als eigenständige Religionsgemeinschaft in Griechenland anerkennt, das türkische Dogma über die Minderheit in Thrakien infrage.

Dieses besagt, dass die muslimische Minderheit in Thrakien eine einzige, unteilbare, überwiegend sunnitische Gemeinschaft ist. Die Anerkennung einer nicht-sunnitischen Glaubensrichtung ist für Ankara demnach unzulässig und eine zusätzliche Provokation. Dies verärgert den türkischen Präsidenten Erdoğan und das türkische Konsulat, da es ihren Einfluss mindert und die bisherigen Gepflogenheiten im Umgang mit Minderheiten infrage stellt.“ (2)

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PASOK-Bewegung für den Wandel, Partei, pasok.gr (3).

„Thrakien ist weder eine ‚Grenze‘, noch eine ‚Gefahr‘ oder eine ‚Überwachungszone‘.

Von der Pressestelle der PASOK-Bewegung für den Wandel

Veröffentlicht am 01.08.2025

In: Parlamentarische Tätigkeit

Rede zum Gesetzentwurf des Ministeriums für Bildung, Religion und Sport, über den heute, am letzten Arbeitstag des Parlaments vor der Sommerpause, abgestimmt wird.

Gehalten von Ilhan Ahmet, Abgeordneter der PASOK-Bewegung für den Wandel.

Ilhan Ahmet ging dabei insbesondere auf die Artikel ein, die die institutionelle Anerkennung der religiösen Gemeinschaften der Bektasiden und Aleviten innerhalb des griechischen Staatsgebiets betreffen.

Ilhan Ahmet legte den Parlamentsprotokollen zunächst den Beschluss der Versammlung der Juristen von Komotini zur unglücklichen Äußerung von Sofia Zacharaki vor und forderte sie auf, diese zurückzunehmen.

Er betonte, dass in den Artikeln 49 bis 58 des Gesetzentwurfs das Recht unserer Mitbürger, der Aleviten und Bektasiten – Mitglieder der muslimischen Minderheit in Thrakien – ihre religiöse und kulturelle Identität frei zum Ausdruck zu bringen, sich zu organisieren und selbst zu definieren, zum ersten Mal ausdrücklich verankert ist. Ahmet bezeichnete dies als „Akt des Respekts gegenüber der Würde, dem Glauben und der Identität Tausender unserer Mitbürger”.

„Dies ist ein Schritt in Richtung echter Gleichberechtigung und Festigung der Religionsfreiheit in Thrakien und in ganz Griechenland.” Die Aleviten und Bektasiten sind nicht „unsichtbar“. Sie sind Bürger dieses Landes, die eine offene, tolerante und friedliche Form des Islam vertreten, mit Betonung auf der Gleichstellung der Geschlechter und der Akzeptanz von Unterschieden“, schloss er.

In seiner Rede bezog sich der PASOK-Abgeordnete an einigen Stellen auf einen kürzlich erschienenen Artikel des Rechtsanwalts und renommierten Juristen Stergios Gialoglou. Gialoglou ist alles andere als ein Feind oder Gegner der Regierung. Der Abgeordnete nutzte den Artikel, um auf die schwierige Lage Thrakiens aufmerksam zu machen.

Gleichzeitig wies er nachdrücklich auf die chronischen Missstände und die sozioökonomische Sackgasse hin, in der sich die Region befindet.

„Thrakien leert sich. Die jungen Leute gehen weg. Die Industriegebiete verkümmern. Armut und Chancenlosigkeit schaffen ein soziales Vakuum und untergraben das Vertrauen in die Institutionen. Und das betrifft nicht nur Muslime oder Christen. Es betrifft alle Bürger Thrakens, unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion. Es ist Zeit, das Narrativ zu ändern. Thrakien ist weder „Grenze“ noch „Gefahr“ noch „Überwachungszone“. Thrakien ist ein Knotenpunkt. Es ist eine Brücke zu den Balkanländern, nach Europa und in den Osten. Thrakien ist eine Chance. Es lohnt sich, in diese Region zu investieren. Wir fordern keine Sonderbehandlung. Wir fordern gleichberechtigte Teilhabe. Wir fordern eine Politik, die verbindet und nicht spaltet. Wir fordern Würde und Entwicklung für alle. Das politische System des Landes ist verpflichtet, diese Region aktiv zu unterstützen.“

Hier ist das griechische Gesetz Nr. 49 bezüglich der „Anerkennung der religiösen Gemeinschaft der Bektaşi-Aleviten in Thrakien als juristische Person”.

Übersetzt in die deutsche Sprache.

Artikel 49

Artikel 49 – Anerkennung der religiösen Gemeinschaft der Bektaşi-Aleviten in Thrakien als juristische Person

(1) Die religiöse Gemeinschaft der Bektaşi-Aleviten in Thrakien wird gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 4301/2014 als juristische Person des Privatrechts unter dem Namen „Trakya Bektaşi Alevi Müslümanları Dini Tüzel Kişiliği” (Religiöse juristische Person der Bektaşi-Aleviten in Thrakien) anerkannt. Ihr Sitz befindet sich in der Gemeinde Orfeas, Gemeinde Soufli, Bezirk Evros, im Ort Mikro Derio, Dorf Roussa. Für die Anerkennung ist es nicht erforderlich, sich an das zuständige erstinstanzliche Gericht zu wenden.

(2) Innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatt muss diese juristische Person zusammen mit den entsprechenden Unterlagen gemäß Artikel 3 des Gesetzes Nr. 4301/2014 beim erstinstanzlichen Gericht, in dessen Bezirk ihr Sitz liegt, einen Antrag auf Eintragung in das amtliche Register stellen.

Die Gründungsurkunde und die Satzung müssen mit mindestens 300 Unterschriften eingereicht werden.

– Der Antrag ist auch dem Ministerium für Bildung, Religion und Sport zu melden.

– Die Eintragung erfolgt durch den Gerichtspräsidenten.

Wird innerhalb dieser Frist kein Antrag gestellt, kann keine öffentliche Einrichtung mit dieser juristischen Person Geschäfte tätigen.

(3) Die Mitglieder der Bektaşi-Aleviten-Gemeinschaft in Thrakien genießen die Minderheitenrechte, die ihnen durch den Vertrag von Lausanne und die griechischen Gesetze zuerkannt wurden. Artikel 146 des Gesetzes Nr. 4964/2022 (Aufgaben und Befugnisse der Muftis von Thrakien) findet auf sie keine Anwendung.

4. Diese juristische Person unterliegt Abschnitt A des Gesetzes Nr. 4301/2014, sofern Abschnitt H keine anderen Regelungen enthält.

Artikel 50 – Gebetsstätten der Bektaşi-Aleviten in Thrakien

1. Die bestehenden Gebetsstätten (Cem, Cemevi, Tekke) und die künftig zu errichtenden Gebetsstätten werden von der „Religiösen Juristischen Person der Bektaşi-Aleviten in Thrakien” gemäß ihrer eigenen Gründungs- und Geschäftsordnung verwaltet und vertreten.

(2) Innerhalb von zwei Jahren nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Amtsblatt müssen die Gründungs- und Betriebsgenehmigungen der bestehenden und rechtmäßig tätigen Gebetsstätten im Namen der juristischen Person neu geregelt werden.

– Der Antrag ist zusammen mit dem in der Gebetsstätte tätigen Geistlichen (Dede) zu unterzeichnen.

– Es sind keine weiteren Formalitäten oder Unterlagen erforderlich.

(3) Die in Absatz 2 genannte Frist kann durch Beschluss des Ministers für Bildung, Religion und Sport insgesamt dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Artikel 51 – Verwaltungskommission für das Stiftungsvermögen der Bektaşi-Aleviten in Thrakien (Δ.Ε.Β.Α.Μ.Α.Μ.Θ.)

Es wird eine juristische Person des Privatrechts mit dem Namen „Verwaltungskommission für das Stiftungsvermögen der Bektaşi-Aleviten in Thrakien” gegründet.

– Diese Einrichtung ist eine gemeinnützige Organisation ohne Erwerbszweck.

– Sie wird vom Minister für Bildung, Religion und Sport beaufsichtigt.

– Ihr Hauptzweck ist

die Verwaltung und Erhaltung von Stiftungsvermögen (Gebäude, Grundstücke, Wälder),

– die Verwaltung und Erhaltung religiöser und kultureller Stätten wie Cem, Cemevi, Tekke und Friedhöfe,

– sowie aller Einnahmen und Spenden.

, sowie die Durchführung gemeinnütziger Aktivitäten.

Sie unterliegt jedoch auch dem Gesetz über das kulturelle Erbe und archäologische Funde (4858/2021).

2. Die Kommission hat alle Rechte und Pflichten an allen ihr überlassenen beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten.

Sie handelt gemäß dem vom Spender angegebenen Zweck.

Die Kommission verwaltet auch die Vermögenswerte, die sie in Zukunft erwerben wird (gesetzlich erworben), auf die gleiche Weise.

Artikel 52: Verwaltung der Stiftungseigentümer der Kommission für die Verwaltung der Stiftungseigentümer der Bektaşi-Aleviten von Thrakien.

1. Das Verwaltungsorgan der Δ.Ε.Β.Α.Μ.Α.Μ.Θ. (Kommission für die Verwaltung der Stiftungseigentümer) ist der Verwaltungsrat (Y.K.).

– Die Amtszeit beträgt drei Jahre.

– Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern.

– Alle Mitglieder werden ausschließlich aus den Reihen der Mitglieder der religiösen juristischen Person der Bektaşi-Aleviten von Thrakien gewählt.

– Die Mitglieder müssen mindestens 21 Jahre alt sein.

– Die Ernennung erfolgt durch den Minister für Bildung, Religion und Sport auf Vorschlag dieser religiösen juristischen Person.

– Die Mitglieder können gleichzeitig Geschäftsführer der juristischen Person, Religionsbeamte (Dede) oder gemäß Artikel 59 Religionslehrer (ιεροδιδάσκαλος) sein.

– Ehepartner oder Verwandte bis zum dritten Grad eines Mitglieds können jedoch nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören.

In der ersten Sitzung des Verwaltungsrats werden gewählt:

– der Vorsitzende (der gleichzeitig der gesetzliche Vertreter der Kommission ist),

– der Schatzmeister,

– der Sekretär.

Wenn die religiöse juristische Person keine fünf Mitglieder und deren Stellvertreter vorschlägt, werden die fehlenden Mitglieder direkt vom Minister ernannt.

– Wenn die religiöse juristische Person aufgelöst wird, werden alle Mitglieder direkt vom Minister ernannt.

Diese Mitglieder müssen unbedingt Bektaşi-Aleviten sein.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrats treten erst nach vorheriger Genehmigung in Kraft und werden auf der offiziellen Website der Kommission veröffentlicht.

– Ausgaben, die 1.500 Euro übersteigen,

– Anmietung, Kauf, Verkauf und Verpfändung von Immobilien,

– Kreditaufnahmen,

– Annahme von Spenden, Hilfen, Sponsoring, Erbschaften und Vermächtnissen.

– Einstellung von Personal.

Bei diesen Vorgängen sind darüber hinaus die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO – 2016/679) und das griechische Gesetz Nr. 4624/2019 zu beachten.

Artikel 53 – Ausschlussgründe

Die folgenden Personen können nicht in den Verwaltungsrat berufen werden:

– Abgeordnete, Gouverneure, Bürgermeister usw.

• Personen, die in der Verwaltung einer anderen Stiftung tätig sind,

– Personen, die wegen einer der folgenden Straftaten verurteilt wurden oder gegen die ein Verfahren läuft:

– Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Bestechung, Amtsmissbrauch, Falschaussage, Sexualdelikte, Verleumdung usw.

– Ehepartner oder Verwandte bis zum dritten Grad, die in derselben Verwaltung tätig sind.

– Personen, die zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten absolviert haben, können nicht wiedergewählt werden.

Artikel 54 – Unvereinbarkeiten und Amtsenthebung

(1) Bei Vorliegen eines Hindernisses oder bei Nichteinhaltung der Vorschriften erlischt die Mitgliedschaft automatisch.

Die Entscheidung trifft der Minister.

(2) Bis zum Abschluss des Registrierungsverfahrens wird eine vorläufige Verwaltung vom Minister ernannt.

3. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haften für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten.

Der Vorsitzende und der Schatzmeister sind zur Vermögensangabe verpflichtet.

Artikel 55 – Einnahmequellen

1. Die Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen:

– Erträge aus der Verwaltung des Stiftungsvermögens, Zinsen, Spenden, Erbschaften sowie Finanzmittel aus öffentlichen Investitionsprogrammen.

2. Die Kommission kann vom Ministerium unterstützt werden.

3. Bis Ende März eines jeden Jahres sind die Bilanz des Vorjahres und der Haushalt für das neue Jahr vorzulegen.

In notwendigen Fällen können unter Einhaltung der Bedingungen durch Spenden erworbene bewegliche/unbewegliche Vermögenswerte verkauft werden.

Zunächst wird eine Bewertung vorgenommen und eine öffentliche Versteigerung organisiert.

Nach drei erfolglosen Versteigerungen kann ein Direktverkauf erfolgen.

5. Der Zweck des Spenders ist zu beachten. Ist dies nicht möglich, kann durch Gerichtsbeschluss ein neuer Zweck festgelegt werden.

Artikel 56 – Stiftungsverzeichnis

(1) Die Vermögenswerte der Bektaşi-Alevî-Stiftungen gelten automatisch als auf die Kommission übertragen.

Der Vorsitzende erstellt einen Inventarbericht, der mit einer notariell beglaubigten Urkunde im Grundbuch eingetragen wird.

(2) Eigentumsfragen werden auf Vorschlag einer neunköpfigen Kommission vom Minister entschieden.

Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen: Vertreter des Bildungsministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Landwirtschaftsministeriums, des Rechtsrats und ein Vertreter der Kommission.

3. Neu zu gründende Stiftungen werden gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches gegründet und nach diesem Gesetz verwaltet. Artikel 57 – Religiöse Erziehung der Bektaşi-Aleviten in Thrakien

1. Bektaşi-alevitische muslimische Schüler, die in Thrakien öffentliche oder Minderheitenschulen besuchen,

a) sind gemäß Artikel 37 des Gesetzes Nr. 4777/2021 und den darauf basierenden Ministerialbeschlüssen vom Religionsunterricht befreit,

b) nicht an einem alternativen Unterricht teilnehmen möchten und

c) in öffentlichen Schulen mindestens zehn Schüler einer Klasse und in Minderheitenschulen unabhängig von der Anzahl der Schüler einen Antrag stellen.

Für diese Schüler wird während der Religionsunterrichtsstunde die Glaubenslehre der Bektaşi-Aleviten in Thrakien unterrichtet.

2. Dieser Unterricht kann von folgenden Personen erteilt werden:

– PE73-Fachlehrer (Mitglieder der Trakya Bektaşi Alevi Müslümanları Dini Tüzel Kişiliği, religiöse juristische Person der Bektaşi-Aleviten von Thrakien),

oder von religiösen Lehrern (İerodidaskalos) gemäß Artikel 59.

3. Die Unterrichtsmaterialien werden wie folgt erstellt:

• vom Institut für Bildungspolitik (Ι.Ε.Π.),

– oder von einem durch Ministerialbeschluss eingesetzten Expertenausschuss.

Die Materialien werden in gedruckter oder digitaler Form vom Institut für Informationstechnologie und Veröffentlichungen (Ι.Τ.Υ.Ε.) „DIOFANTOS” verteilt.

Wenn sie bis zum 30. Juni nicht vom IEP vorbereitet werden können oder ihre Verteilung nicht möglich ist:

wählen die Lehrer die Materialien aus, die sie für geeignet halten.

Diese Materialien werden nach Genehmigung durch das I.E.P. kostenlos an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

In der Entscheidung über die Bildung des Fachausschusses werden die Arbeitsbedingungen, die zu erbringenden Leistungen und die Vergütung der Mitglieder festgelegt.

Artikel 58 – Religionslehrer (İerodidaskalos) für die Bektaşi-Aleviten in Thrakien

Zur Unterstützung der religiösen und spirituellen Entwicklung der Bektaşi-Aleviten in Thrakien

– können in den Provinzen Rodopi, Xanthi und Mergini insgesamt 15 Religionslehrer (İerodidaskalos)

– für einen Zeitraum von höchstens zehn Monaten mit einem befristeten privatrechtlichen Vertrag nach öffentlicher Ausschreibung eingestellt werden.

Die Verträge werden vom Minister für Bildung, Religion und Sport unterzeichnet.

2. Die Aufgabe der Religionslehrer besteht darin, ihren Glauben in Gotteshäusern zu lehren.

Darüber hinaus können sie mit Zustimmung des zuständigen Bildungsdirektors ihren Glauben auch in öffentlichen und Minderheitenschulen unterrichten, sofern sie dies wünschen.

Dies erfordert keine pädagogische Qualifikation und findet außerhalb des Lehrplans statt.

Artikel 59: Qualifikationen von Religionslehrern und Ausschlussgründe

(1) Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

– griechische Staatsangehörigkeit und ständiger Wohnsitz in Thrakien,

– Mitgliedschaft in der religiösen Körperschaft der Bektaşi-Aleviten in Thrakien,

– Abschluss an einer theologischen Fakultät, einer Grundschullehrerausbildung oder einer Ausbildung zum Sekundarschullehrer,

– Die Diplome müssen von der D.O.A.T.A.P. (Griechische Akademie für Akademische Anerkennung) anerkannt sein.

(2) Auch Dede (religiöse Führer) können unter folgenden Bedingungen kandidieren:

– griechische Staatsangehörigkeit, ständiger Wohnsitz in Thrakien und Mitgliedschaft in der entsprechenden religiösen juristischen Person,

– Abschluss der Grundschule oder Sekundarstufe oder Hochschulabschluss (von der D.O.A.T.A.P. anerkannt),

– Registrierung gemäß Artikel 14 des Gesetzes Nr. 4301/2014.

3. Die folgenden Personen können nicht als Religionslehrer ernannt werden:

– Personen, die unter Vormundschaft stehen,

– Personen, die wegen einer der folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft:

• Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Erpressung, Bestechung, Amtsmissbrauch, Sexualstraftaten, häusliche Gewalt, Kindesentführung, Störung religiöser Zeremonien,

Staatsverbrechen: – Aufruhr,

– Widerstand gegen die Staatsgewalt,

– Störung der Rechtspflege,

– Anstiftung zu Straftaten,

– Terrorismus,

– Rassismus,

– Beleidigung religiöser Symbole usw.

Darüber hinaus sind Drogendelikte und die Ausübung einer religiösen Tätigkeit ohne Befugnis ebenfalls ein Hinderungsgrund.

Ausnahmsweise können in den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auch folgende Personen als Religionslehrer eingestellt werden:

– griechische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Thrakien, die Mitglied der entsprechenden religiösen juristischen Person sind,

– Absolventen einer Religionsschule in Xanthi oder Komotini oder

– Personen, die mindestens zehn Jahre lang als Religionslehrer gemäß dem Gesetz Nr. 3536/2007 tätig waren.

Artikel 60 – Auswahlverfahren

(1) Durch Ministerialbeschluss wird bekannt gegeben:

– die Anzahl der zu besetzenden Stellen,

– die erforderlichen Qualifikationen,

– die Auswahlkriterien, Ausschlussgründe, Vertragsbedingungen und Arbeitsorte (es kann sich um mehrere Cemevis oder Tekkes handeln).

Wenn der Religionslehrer auch an Schulen tätig sein möchte, wird sein Vertrag entsprechend angepasst.

2. Die Auswahl erfolgt durch eine fünfköpfige Kommission.

– drei Mitglieder werden von einer religiösen juristischen Person ernannt,

– zwei Mitglieder werden vom Bildungsminister ernannt.

Die Bewerber:innen werden nicht nur anhand ihrer Unterlagen, sondern auch anhand ihrer Qualifikationen wie Moral, Persönlichkeit und bisherige Leistungen bewertet.

– Die Kommission wird durch einen Ministerialbeschluss eingesetzt, wobei ein Vorsitzender und ein Sekretär ernannt werden.

Artikel 61 – Einstellung von Religionslehrern

(1) Die Verträge von Religionslehrern können einseitig um bis zu zehn Monate verlängert werden.

– Verträge, deren Laufzeit abgelaufen ist und die nicht verlängert werden, enden automatisch mit der Besetzung neu ausgeschriebener Stellen.

2. Die Gehälter werden gemäß Artikel 37 des Gesetzes Nr. 3536/2007 gezahlt.

– Haushalt: Die Kosten werden vom Ministerium für Bildung, Religion und Sport getragen.

– Für Religionslehrer, die an beauftragten Schulen unterrichten, wird keine zusätzliche Vergütung gezahlt.

– Sozialversicherung: Sie sind bei der E-EFKA versichert.

3. Der Vertrag wird in folgenden Fällen gekündigt:

– Schriftlicher Antrag der religiösen juristischen Person

– Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Kandidaten gemäß Artikel 60.

Die Staatsanwaltschaft informiert das Ministerium unverzüglich über die Einleitung eines solchen Verfahrens.

– Bis zur rechtskräftigen Verurteilung wird die Registrierung des Religionslehrers als religiöser Bediensteter ausgesetzt.

Wird er für unschuldig befunden, wird die Registrierung wieder aktiviert.

(5) Religionslehrer können auf Wunsch und mit Entscheidung des zuständigen Bildungsdirektors auch als Verwaltungsangestellte bei der religiösen juristischen Person tätig werden.

In diesem Fall bleibt das Gehalt unverändert, es werden keine zusätzlichen Zahlungen geleistet und die Arbeitszeiten werden neu geregelt.

Quellen:

(1)

https://www.evros-news.gr/2021/04/10/σουφλί-το-χώρο-λατρείας-των-αλεβιτών-σ/

(2)

Αλεβίτες Θράκης: Γιατί η αναγνώρισή τους εκνευρίζει την Άγκυρα – Η κόντρα με το Τουρκικό Προξενείο

 

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1285398819926109&set=a.457676202698379&type=3&mibextid=wwXIfr&rdid=vDbe8whBSrk9IXkg&share_url=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fshare%2F1EtPY8vGKe%2F%3Fmibextid%3DwwXIfr#

 

(3)

“Η Θράκη δεν είναι ούτε “σύνορο”, ούτε “κίνδυνος”, ούτε “ζώνη επιτήρησης””  

 

 

Syrien und Aleviten

 

SYRIEN: DAS IST KEINE HOCHZEIT, DAS IST DIE VERGEWALTIGUNG EINER FRAU!

 

HTS Syrische Vergewaltigungen von Minderheiten – eine Analyse

 

Appell an UN und Internationalen Gerichtshof: Entführung und sexuelle Versklavung alevitischer Frauen in Syrien

 

 

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Offener Brief an die EU-Kommission: Streichung von der EU-Terrorliste und UN+Lemkins-Institut Syrien HTS Massaka-Bericht

Lemkin Institut: Alarmstufe Rot für Völkermord

 

 

Dringende Petition an das UN-Hauptquartier in New York: „Die UN muss sofort handeln, um die genozidalen Massaker an den Alawiten in Syrien zu stoppen“.

Birol Kilic

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